Allgemeine Vertragsbedingungen
Zum Mietvertrag über die Nutzung der Tagungslounge
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsabschluss
- Die Schöne Zähne Leipzig GmbH (nachfolgend Vermieter genannt) vermietet die Räume der Tagungslounge, Katharinenstraße 6, 04109 Leipzig zur Durchführung von Veranstaltungen des Mieters.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Mieterangebots durch den Vermieter zustande. Erklärungen per Telefax oder per E-Mail sind ausreichend.
- Beginn und Ende der Nutzung werden gesondert vereinbart. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht durch die Weiterbenutzung des Mietobjekts nach Ablauf der Mietzeit.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur dann Anwendung, wenn das vorher schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Preise, Sicherheitsleistung, Mahnungen
- Der vereinbarte Preis versteht sich als Nettopreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % und schließt alle anfallenden Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser) ein.
- Der vereinbarte Preis wird mit Rechnungslegung fällig. Die Rechnung kann bereits vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind spätestens 5 Kalendertage nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung (Kaution) zu fordern.
- Für jede Mahnung darf der Vermieter eine Mahnpauschale i. H. v. 4,20 € berechnen.
§ 3 Stornierungen
- Stornierungen durch den Mieter müssen schriftlich erfolgen, per E-Mail oder per Telefax ist ausreichend.
- Im Falle einer Stornierung hat der Mieter eine pauschale Aufwandsentschädigung von 120,00 € zu zahlen.
- Erfolgt die Stornierung 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Mieter darüber hinaus 10% der Vertragssumme zu zahlen.
- Erfolgt die Stornierung unter 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung, hat der Mieter die volle vertraglich vereinbarte Summe zu zahlen.
- Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass durch seine Stornierung ein Schaden nicht oder nur in geringerem Umfang eingetreten ist.
§4 Nutzungsbedingungen
- Eine Untervermietung oder sonstige Weitergabe an Dritte ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
- Die Nutzung ist nur zu dem im Vertrag vereinbarten Nutzungszweck gestattet. Eine Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Die Benutzung vorhandener technischer Geräte ist dem Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Mieter benennt hierfür eine verantwortliche Person, die vor Veranstaltungsbeginn in die Funktions- und Bedienungsweise der technischen Ausstattung eingewiesen wird.
- Dekorations- oder Werbematerial (Plakate, Banner, Aufhänger u. ä.) des Mieters darf nicht nach außen angebracht oder von außen sichtbar sein und muss bei Veranstaltungsende vom Mieter wieder entfernt werden.
- Während der Veranstaltung darf sich eine vom Vermieter beauftragte Person in den vermieteten Räumen aufhalten.
§ 5 Sicherheit, behördliche Erlaubnisse
- Innerhalb der geschlossenen Räume der Tagungslounge besteht Rauchverbot, und der Umgang mit offenem Feuer (Kerzen, Sternchenfeuer etc.) ist strikt untersagt (sensible Rauchmelder, die automatisch einen Feuerwehreinsatz auslösen können).
- Im Raum 1 dürfen sich aus brandschutztechnischen Gründen maximal 99 Personen und im Raum 2 maximal 30 Personen zeitgleich aufhalten.
- Getränkegläser, Glasflaschen u. ä. dürfen nicht auf die Dachterrasse genommen werden.
- Dem Mieter obliegt die Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen einschließlich Lärmschutz. Die Fenster sind nach 22 Uhr geschlossen zu halten, die Benutzung der Dachterrasse nach 22 Uhr ist nur erlaubt, soweit dadurch keine Ruhestörung eintritt.
- Wird nur ein Teil der Tagungslounge gemietet, so muss der Mieter gewährleisten, dass andere Mieter oder Dritte durch seine Veranstaltung nicht gestört werden.
- Sind für die Durchführung der Veranstaltung behördliche Genehmigungen zu erteilen, so hat der Mieter diese auf eigene Kosten einzuholen.
- Der Mieter hat eine ausreichende Versicherung für Sach- und Personenschäden für seine Veranstaltung auf eigene Kosten abzuschließen.
§ 6 Haftungsbeschränkung, Aufrechnungsverbot
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden an den vom Mieter eingebrachten Sachen, es sei denn, der Vermieter hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dasselbe gilt für Personenschäden.
- Stellt der Vermieter das Mietobjekt nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung, so kann der Mieter nur Schadenersatz fordern, wenn der Vermieter die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rechte des Mieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.
- Der Mieter darf gegen den Mietpreis mit eigenen Forderungen gegen den Vermieter nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 7 Zustand der Mieträume, Benutzbarkeit der Dachterrasse
- Der Mieter übernimmt das von ihm gemietete Objekt im vereinbarten Zustand. Bei Übergabe und nach Beendigung des Mietverhältnisses wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.
- Kann die Dachterrasse aus witterungsbedingten Gründen (insbesondere Schnee- und Eisglätte, Unwetter) nicht benutzt werden, berechtigt das nicht zur Mietminderung.
§ 8 Ausschlussfrist
- Alle Ansprüche aus dem Mietvertrag müssen innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden, anderenfalls verfallen sie. Lehnt die eine Vertragspartei die Ansprüche ab, so müssen sie innerhalb einer Frist von weiteren 3 Monaten nach Ablehnung bzw. nach Fristablauf gerichtlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie.
§ 9 Datenschutz
- Der Vermieter ist berechtigt, die im Vertrag genannten Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben, wenn diese zur Durchführung des Vertrages oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Der Mieter erklärt hierfür mit Abschluss des Vertrages sein Einverständnis.